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K I N D E R B E T R E U U N G" F R E C H D A C H S " |
Räumlichkeiten
Stundenweiser Betreuungssatz
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Kostenübernahme durch das JugendamtDa sich die Kostenübernahme durch das Jugendamt von der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg als auch von anderen Landkreisen (z.B. Lichtenfels, Kronach) oder anderen Bundesländern (z.B. Thüringen) unterscheidet, muss dies direkt mit den zuständigen Bereichen abgeklärt werden. Um über das Jugendamt abzurechnen, sind folgende Unterlagen nötig: - Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate von beiden Elternteilen - Kontoauszugskopie vom Kindergeld - Kopie von Hartz IV- oder Sozialhilfebescheid - bei Alleinerziehenden Kopie des Unterhaltsbescheides/Waisenrente - Kopie von folgenden Versicherungen: Haftpflicht, Unfall, Hausrat, private Krankenversicherung - Kopie des Mietvertrages - Kopie vom Wohngeldzuschuss WICHTIG: Das Jugendamt unterliegt der Schweigepflicht! Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt! Es besteht Datenschutz!
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